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Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich

  2. Auftragsproduktionen

  3. Übertragung der Rechte

  4. Vergütung

  5. Datenschutz

  6. Schlussbestimmung
     

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
     

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.

  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Eingeschlossen sind die Vervielfältigungs- und Verbreitungssrechte inklusive der Verwendung für Vermarktung in Print- und Online-Medien.

  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

  7. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht freigegeben.
     

3. Übertragung der Rechte
   1. Der Auftragnehmer garantiert, dass er zur Nutzungs- und Rechteübertragung befugt ist und die Werke persönlich erstellt hat.
   2. Die Nennung des Fotografen als Urheber ist vereinbart, wenn es angemessen und möglich ist.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung gilt die vereinbarte Vergütung.

  2. Vereinbarte Nachbearbeitung ist im Angebot miteingeschlossen und ist dementsprechend vergütungspflichtig.

  3. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

  4. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen.

  5. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nur gestattet, wenn dies ausdrücklich erlaubt wurde.
     

5. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Er wird alle Maßnahmen treffen, um die Kenntnisnahme solcher Informationen durch Dritte zu verhindern.
    Als vertraulich im Sinne dieses Vertrages gelten Informationen über persönliche, wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Aspekte, soweit sie nicht vor Abschluss des Vertrages einer Öffentlichkeit bekannt waren.
    Die Pflicht zur Geheimhaltung setzt sich nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, sind nach Beendigung des Auftrages vollständig an den Auftraggeber zu übergeben.

  4. Aufnahmen werden für mindestens ein Jahr gespeichert und können auf Anfrage neu gesendet werden.
     

6. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  3. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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